Nicht nur am Tag des Artenschutzes – wildlife conversation – geht es darum vom Aussterben – extinction – bedrohte Arten – species – zu schützen und zu pflegen. Artenschutz bezieht sich auf wild lebende Pflanzen- und Tierarten und wie wir diese erhalten – to conserve sth – können. Außerdem geht es darum den Lebensraum – habitat – dieser Arten zu schützen, damit diese in Ihrem gewohnten Umfeld leben können. Übergreifendes Ziel des Artenschutzes ist es die Vielfältigkeit – diversity – aufrecht zu erhalten.
Rote Listen
Seit 1966 werden Rote Listen erstellt – diese führen die aktuell bedrohten Arten auf und auch den Grad der Gefährdung. Die Listen sind zudem wichtig, um auch die Öffentlichkeit – public – über den Stand der Dinge zu informieren. So kann Hilfe schneller und flächendeckender organisiert werden und die Leute können sich zu dem Problem informieren. Und dabei herausfinden, was sie tun können, um zu helfen. Gleichzeitig dienen die Roten Listen auch den Behörden als Informationsquelle was zukünftige Regelungen und Maßnahmen – measures – betrifft. Rote Listen werden etwa alle zehn Jahre überarbeitet. Dies geschiet durch das Bundesamt für Naturschutz mit der Unterstzüng von freiwilligen Helfern und Ehrenämtern – honorary office. Zu den aktuell gefährdeten Säugetieren – mammal – in Deutschland gehört der Feldhamster, der Schweinswal, das Ziesel und die Fransenfledermaus.
Artenschutz in Deutschland
In Deutschland hat der Artenschutz mit dem Wunsch vom Aussterben bedrohte – endangered – Vogelarten zu schützen. Dabei handelete es sich zunächst um hauptächlich positiv bestzte Vögel, wie der Spatz – sparrow. Der Deutsche Bund zum Vogelschutz hat sich bereits 1899 gegründet. Elf Jahre später kamen auch Pflanzen – plants – auf die Liste schützenswerter Arten. Weitere zwei Jahre später wurde zudem das erste Mal der Begriff Artenschutz verwendet. Aber erst im Jahr 1976 trat das Bundesnaturschutzgesetz – Federal Act for the Protection of Nature – in Kraft. Um den Artenverlust – loss of species – zu stoppen, ist es vor allem wichtig Naturschutzgebiete – nature reserve – besser zu pflegen. Dabei müssen auch Landbesitzer und Eigentümer helfen, die eine Verantwortung – responsibility – nicht nur für den Grund und Boden haben, sondern auch über alle dort lebenden Tiere.
Wenn eine Tierart in Deutschland streng gefährdet ist, dann gilt ein absolutes Tötungsverbot – prohibition of killing. Zudem ist jede erhebliche Störung, Besitznahme oder Ausstellung der Art untersagt. Diese Regeln beziehen sich nicht nur auf die Art an sich, sondern auch auf Teile oder Produkte daraus. Das klingt gründlich, allerdings gibt es eine Menge Ausnahmen für die Störung des Artenschutzes aus gewerblichen Zwecken. Im Namen der land-, forst- und fischereilichen Nutzung ist es durchaus erlaubt selbst bedrohte Pflanzen- und Tierarten zu töten.